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   BVerwG, 05.09.1969 - IV C 106.67   

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BVerwG, 05.09.1969 - IV C 106.67 (https://dejure.org/1969,286)
BVerwG, Entscheidung vom 05.09.1969 - IV C 106.67 (https://dejure.org/1969,286)
BVerwG, Entscheidung vom 05. September 1969 - IV C 106.67 (https://dejure.org/1969,286)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zugrundelegung von einheitlichem Erschließungsgebiet bei Ermittlung von beitragsfähigem Erschließungsaufwand - Begriff der Erschließungseinheit - Erfordernis eines mittelbaren Anteils aller Grundstücke am Erschließungssystem

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBauG § 130 Abs. 2 S. 2
    Voraussetzungen für die Annahme eines einheitlichen Erschließungsgebiets

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 34, 15
  • MDR 1970, 168
  • ZMR 1970, 92
  • DVBl 1970, 79
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BVerwG, 10.06.2009 - 9 C 2.08

    Erschließungsbeitrag; Erschließungsanlage; Erschließungseinheit; funktionaler

    Das Bundesverwaltungsgericht hat es in seiner früheren Rechtsprechung in erklärtermaßen weiter Auslegung der Vorstellungen des Gesetzgebers für das Vorliegen einer Erschließungseinheit schon ausreichen lassen, wenn ein "in unmittelbarem Zusammenhang stehendes, siedlungsmäßig oder sonst sichtbar abgrenzbares System mehrerer Erschließungsanlagen" vorlag mit der Folge, dass danach "ganze Satellitenstädte, die nach einer einheitlichen Planung entstehen, hinsichtlich des Erschließungsaufwandes einheitlich abgerechnet werden" könnten (so ausdrücklich Urteil vom 5. September 1969 - BVerwG 4 C 106.67 - BVerwGE 34, 15 ).

    In der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts findet sich zu dieser Frage lediglich die Aussage, dass eine Gemeinde dann zu einer einheitlichen Abrechnung des Erschließungsaufwands verpflichtet ist, wenn anderenfalls ein an einer breiten Zubringerstraße liegendes Grundstück gegenüber anderen Grundstücken des Erschließungsgebiets ungebührlich stark belastet würde (Urteile vom 5. September 1969 a.a.O. S. 17 f. und vom 30. Januar 1970 - BVerwG 4 C 108.67 - DVBl 1970, 836 ).

  • BVerwG, 03.11.1972 - IV C 37.71

    Notwendige Kennzeichen einer Erschließungseinheit

    Kennzeichen (im Anschluß an BVerwG IV C 106.67, 5.68 und 16.71).

    Das Bundesverwaltungsgericht habe zwar den Begriff der "Erschließungseinheit" im Sinne dieser Vorschrift weit ausgelegt (zu vgl.Urteile vom 5. September 1969 - BVerwG IV C 106.67 - undvom 30. Januar 1970 - BVerwG IV C 108.67 -).

    Da der Gesetzgeber diese sogenannte Erschließungseinheit nicht näher bestimmt hat, hat sich der erkennende Senat in mehreren Entscheidungen um ihre Begriffsbestimmung bemüht (vgl. Urteile von5. September 1969 - BVerwG IV C 106.67 - [BVerwGE 34, 15 ff.], von12. Juni 1970 - BVerwG IV C 5.68 - [DVBl. 1970, 904] undvom 23. Juni 1972 - BVerwG IV C 16.71 - [zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen]).

    Danach stellt die Erschließungseinheit "ein in unmittelbaren Zusammenhang stehendes siedlungsmäßig oder sonst abgegrenztes System mehrerer Erschließungsanlagen" dar (BVerwGE 34, 15 [17]).

    Neben diesem Funktionszusammenhang ist eine deutliche Abgrenzung des Systems der Erschließungsanlagen zu fordern, so daß nicht eine Gemeinde - unter Vernachlässigung des Grundsatzes, daß Beiträge zum Ausgleich von Vorteilen erhoben werden, - ein bestimmtes Gebiet wahllos zum einheitlichen Erschließungsgebiet erklären kann (vgl. BVerwGE 34, 15 [17]).

    Wenn im Urteil vom 5. September 1969 (a.a.O.) verschiedentlich von einer deutlichen Abgrenzung "des Erschließungsgebiet es" gesprochen wurde, so war damit nichts anderes als die Abgrenzung des Systems von Erschließungsanlagen gemeint, wie durch den Leitsatz jenes Urteils (BVerwGE 34, 15/16) und durch die soeben wiedergegebenen Darlegungen in dem Urteil vom 12. Juni 1970 (a.a.O.) bestätigt wird.

  • BVerwG, 23.06.1972 - IV C 16.71

    Voraussetzungen für die Abrechnung einer Straße als eine einzelne

    Dahingestellt bleiben kann, ob im vorliegenden Fall ein siedlungsmäßig oder sonst sichtbar abgegrenztes System mehrerer Erschließungsanlagen gegeben ist, wie es im Urteil vom 5. September 1969 - BVerwG IV C 106.67 - (BVerwGE 34, 15 [17]) als Kennzeichen einer Erschließungseinheit vorausgesetzt wird.

    Diese Zusammenfassung trotz unterschiedlicher Erschließungsfunktion findet ihre Rechtfertigung darin, daß die mehreren Erschließungsanlagen ein System bilden (Urteil vom 5. September 1969 in BVerwGE 34, 15 [17]), daß also zwischen ihnen ein Funktionszusammenhang besteht, der sie - mehr als es für das Verhältnis von Erschließungsanlagen untereinander üblicherweise zutrifft - zueinander in Beziehung setzt und - insofern - voneinander abhängig macht.

    Diesen Funktionszusammenhang zwischen den Erschließungsanlagen einer Erschließungseinheit hat der Senat im Urteil vom 5. September 1969 (BVerwGE 34, 15 ff.) schon mit den Worten "System mehrerer Erschließungsanlagen" und auch mit dem Gedanken an "ganze Satellitenstädte, die nach einheitlicher Planung entstehen" (a.a.O. S. 17) angedeutet.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.06.2010 - 4 L 451/08

    Zur Verpflichtung der Gemeinde zur Bildung einer Erschließungseinheit

    "In der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts findet sich zu dieser Frage lediglich die Aussage, dass eine Gemeinde dann zu einer einheitlichen Abrechnung des Erschließungsaufwands verpflichtet ist, wenn anderenfalls ein an einer breiten Zubringerstraße liegendes Grundstück gegenüber anderen Grundstücken des Erschließungsgebiets ungebührlich stark belastet würde (Urteile vom 5. September 1969 a.a.O. S. 17 f. und vom 30. Januar 1970 - BVerwG 4 C 108.67 -, DVBl. 1970, 836 ).

    - Wann liegt eine "ungebührlich starke Belastung" im Sinne des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. September 1969 - BVerwG IV C 106.67 - vor? Sind hierfür allein ausstattungsbedingte Unterschiede der unterschiedlichen Straßen zu berücksichtigen oder reicht schon die wesentlich höhere Belastung einzelner Grundstücke als solche aus, um eine Erschließungseinheit bilden zu müssen? Falls Letzteres der Fall sein sollte, wann ist eine Belastung" wesentlich" höher, d. h. ab welcher Höhe zwingt die unterschiedliche Beitragsbelastung zur Bildung einer Erschließungseinheit?,.

    Im Übrigen ist die der Sache nach insoweit allein erhobene (nach dem Vorstehenden unzutreffende) Rüge der Beklagten, das Verwaltungsgericht weiche vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. September 1969 - IV C 106.67 - ab, nicht geeignet, eine Divergenz im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO zu begründen.

  • OVG Sachsen, 16.12.2014 - 5 A 624/13

    Vorausleistung auf Erschließungsbeitrag, Erschließungseinheit, neu erschlossenes

    34 Das Bundesverwaltungsgericht hat es in seiner sehr frühen Rechtsprechung in erklärtermaßen weiter Auslegung der Vorstellungen des Gesetzgebers für das Vorliegen einer Erschließungseinheit schon ausreichen lassen, wenn ein "in unmittelbarem Zusammenhang stehendes, siedlungsmäßig oder sonst sichtbar abgrenzbares System mehrerer Erschließungsanlagen" vorlag mit der Folge, dass danach "ganze Satellitenstädte, die nach einer einheitlichen Planung entstehen, hinsichtlich des Erschließungsaufwandes einheitlich abgerechnet werden" könnten (so ausdrücklich Urteil vom 5. September 1969, BVerwGE 34, 15, 17).
  • BVerwG, 03.05.1974 - IV C 16.72

    Begriffe der "einzelnen Erschließungsanlage", des "Abschnitts" einer

    Nach dem Urteil vom 5. September 1969 - BVerwG IV C 106.67 - (BVerwGE 34, 15) steht auch die Tatsache, daß einzelne Straßen, die in die Erschließungseinheit fallen, bereits abgerechnet worden sind, der Bildung einer solchen Einheit nicht entgegen.
  • BVerwG, 12.06.1970 - IV C 5.68

    Vorliegen einer Schrschließungseinheit; Erschließung eines Eckgrundstücks

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats in der Sache BVerwG IV C 106.67 (BVerwGE 34, 15) bilden mehrere Anlagen dann für die Erschließung der Grundstücke eine Einheit, wenn es sich um ein in unmittelbarem Zusammenhang stehendes sichtbar abgegrenztes System mehrerer Erschließungsanlagen handelt.
  • BVerwG, 14.03.1986 - 8 B 7.86

    Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen - Gemeinsame Aufwandsermittlung und

    Der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat im Anschluß an seine vorangegangene Rechtsprechung (s. etwa die Urteile vom 5. September 1969 - BVerwG IV C 106.67 - BVerwGE 34, 15 [BVerwG 05.09.1969 - IV C 106/67], vom 30. Januar 1970 - BVerwG IV C 108.67 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 5 S. 1 und vom 12. Juni 1970 - BVerwG IV C 5.68 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 6 S. 3 ) in den von der Beschwerde für das Vorliegen einer Divergenz in Anspruch genommenen Entscheidungenbekräftigt, daß für das Vorliegen einer Erschließungseinheit nicht wesentlich sei, ob "sämtliche Grundstücke ... erst durch die Gesamtheit der Erschließungseinheit erschlossen werden" (Urteil vom 23. Juni 1972 a.a.O.).
  • BVerwG, 01.09.1981 - 8 B 215.81

    Voraussetzungen für die Geltendmachung einer Divergenzrüge - Voraussetzungen für

    Das angefochtene Urteil weicht nicht im Sinne der genannten Vorschrift von den dafür in der Beschwerdeschrift angeführten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Juni 1969 [gemeint ist: vom 5. September 1969] - BVerwG IV C 106.67 - BVerwGE 34, 15, 3. November 1972 - BVerwG IV C 37.71 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 13 und vom 8. Oktober 1976 - BVerwG IV C 76.74 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 17 ab.
  • BVerwG, 09.03.1987 - 8 B 105.86

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Maßgeblichkeit der Sachlage

    Das angefochtene Urteil weicht auch nicht in einer die Revisionszulassung rechtfertigenden Weise von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. November 1953 - BVerwG I B 95.53 - (BVerwGE 1, 35), vom 6. April 1955 - BVerwG V C 76.54 - (BVerwGE 2, 55), vom 12. Dezember 1967 - BVerwG I C 1.67 - (BVerwGE 28, 292), vom 30. Oktober 1969 - BVerwG VIII C 112.67/115.67 - (BVerwGE 34, 15 b) und vom 11. Juni 1970 - BVerwG VIII C 47.69 - (BVerwGE 35, 249 [BVerwG 11.06.1970 - VIII C 47/69]) ab.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 11.05.1988 - 9 B 24/88

    Erschließungsbeitrag für die Anlegung eines Lärmschutzwalls; Abschnittsweise

  • BVerwG, 15.09.1978 - 4 C 36.76

    Kostenspaltung für Teillängen

  • BVerwG, 17.04.1972 - IV B 157.71

    Erschließung eines Grundstücks durch eine Straße - Beschwerde gegen die

  • VG Arnsberg, 11.05.2001 - 6 L 172/01

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Vorausleistungsbescheids auf der Grundlage

  • VG München, 23.03.2010 - M 2 S 09.5048

    Einstweiliger Rechtsschutz; Erschließungsbeitrag; Erschlossensein; Verzicht;

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